Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.
Testamente sind etwas Spannendes und Geheimnisvolles und weisen immer wieder überraschende Züge auf. Vor allem, wenn es sich um Personen der Zeitgeschichte handelt, die oft über große Vermögenswerte verfügten, ist die Neugierde groß.
Kennen Sie das Testament von Napoleon?
Das von Napoleon am 15. April 1821 auf St. Helena verfasste TestamentVielen Menschen ist es wichtig, ein Testament zu erstellen und so ihren Nachlass individuell und nach den persönlichen Vorlieben zu gestalten. Doch Testament ist dabei nicht gleich Testament. Hier gibt es gewisse formelle Vorgaben, an die man sich halten muss. Was diese beinhalten, erfahren Sie unter anderem in diesen Fachbeiträgen. Außerdem zeigen wir Ihnen verschiedene Testamentsarten und Gestaltungsmöglichkeiten, so dass Sie ihr Testament möglichst individuell gestalten können! Weiterführende Informationen • Die 10 größten Testamentsirrtümer – Was Sie über das Testament wissen müssen• Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?... war eher eine Ansammlung von Vermächtnissen. Sein Problem war, dass er in der Verbannung aus dem Gedächtnis heraus sein vorhandenes und scheinbar vorhandenes Vermögen verteilen musste. Da der spätere Nachlass nicht ausreichte, alle Vermächtnisse zu erfüllen, konnte vieles nur anteilmäßig erfüllt werden. Um die Masse der Vermächtnisse zu realisieren, bestellte Napoleon drei Testamentsvollstrecker, zwei Grafen und einen Kammerdiener.
Sein Besitz war beachtlich. Bei dem Bankier Lafitte in Paris hatte er 6.000.000 Franken Bargeld hinterlegt. Seinen Privatbesitz schätzte er selbst auf 200.000.000 Franken. Sein Vermögen auf St.Helena vermachte er den drei dort anwesenden Testamentsvollstreckern.
Da ihn der Testamentsvollstrecker Montholon in den letzten 6 Jahren wie einen Sohn umgeben habe, erhielt dieser 2.000.000 Franken aus dem Barvermögen. Aber er bedachte auch seinen Küchenmeister, seinen Bibliothekar, seinen Jäger, seinen Leibarzt von Waterloo, Generäle, hohe Offiziere sowie Kinder verstorbener und gefallener Offiziere, aber auch die Frau eines Flügeladjudanten, der für ihn in einer Schlacht sein Leben opferte.
Die Hälfte seines Privatbesitzes ging an Offiziere und Soldaten, die für ihn und Frankreich gekämpft hatten, die andere Hälfte wurde an Städte in verschiedenen Departements verteilt. Persönliche Gegenstände erhielt vorwiegend sein Sohn, so den Degen, den Napoleon in Austerlitz trug oder 400 Bände aus seiner Bibliothek. In Bezug auf seine Beisetzung wünschte er, dass seine „Asche an den Ufern der Seine ruhe, inmitten des französischen Volkes, das er so sehr geliebt habe“.
Alfred Nobel verfluchte das Dynamit
Am 27. November 1895 verfasste Alfred Nobel sein Testament. Nobel wurde mit der Erfindung des Sprengstoffs Dynamit im Jahr 1867 berühmt und unermesslich reich. Sein Testament war kurz.
Er verfügte, dass sein Vermögen in eine Stiftung überführt werde. Nobel bestimmte, dass jeweils der würdigste Forscher, ungeachtet seiner Nationalität, auf dem Gebiet der Physik, der Chemie, der Medizin und der Literatur alljährlich geehrt werden.
Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens werden seit 1901 die Nobelpreise verliehen. Jeder Nobelpreisträger erhält 1.000.000 Euro.
Zusätzlich sollte derjenige, der sich um die „ Verbrüderung der Völker und die Abschaffung oder Verminderung stehender Heere“ verdient gemacht habe, als Friedensnobelpreisträger bedacht werden. Nobel starb am 10. Dezember 1896.
Papst Johannes Paul II.
Das Testament von Papst Johannes Paul II. war ein religiöses Bekenntnis und Vermächtnis. Er verfasste es am 6. März 1979 und bestätigte es fortlaufend bis zu seinem Tod.
Er verwies darauf, dass er keinen Besitz hinterlasse, für den Anweisungen nötig wären. Dinge des täglichen Gebrauchs sollten angemessen verteilt werden. Private Notizen erbat er sich zu verbrennen. Was seine Beerdigung betraf, sollte das Kardinalskollegium entscheiden. Seine Landsleute brauchten nicht eigens befragt zu werden. Nach seinem Tode bat er um die heilige Messe und Gebete.
Im Übrigen erklärte er immer wieder, dass er sich der Gnade Gottes anvertraue, stellte anhand verschiedener Lebensstationen fest, welch schwierige, aber auch schöne Zeiten er durchlebt und welch große Erfüllung er im Leben gefunden habe.
Lenin, der Weltrevolutionär
Lenin starb am 11. Mai 1930 im Alter von nur 53 Jahren. Sein Testament ist ein politisches Vermächtnis. Dies überrascht nicht, da in seiner Ideologie privates Eigentum verpönt war.
Vom 23. bis 31. Dezember 1922 verfasste er einen letzten Brief an den Parteitag, der später als Lenins Testament bekannt wurde. Im Mai 1923 erlitt er einen Schlaganfall und verbrachte seine letzten Lebensjahre in Einsamkeit. Diese Jahre waren von seinem schwierigen Verhältnis zu Josef Stalin geprägt.
In seinen Briefen an den Parteitag drängte er, die Zahl der Mitglieder des Zentralkomitees auf bis zu 100 Personen zu erhöhen. Grund war, dass Genosse Stalin als Generalsekretär eine unermessliche Macht in seinen Händen halte. Aufgrund seiner Persönlichkeit stehe er im extremen Gegensatz zum Genossen Trotzki. Dadurch bestehe die Gefahr der Spaltung der Partei. Diese können nur vermieden werden, wenn die Genossen mit der Arbeit im Zentralkomitee vertraut werden und sich die Antagonisten gegenseitig in Schach hielten.
Stalin hielt er für grob, intolerant, unhöflich, launenhaft und wenig loyal. Lenins Siechtum zog sich über 10 Monate hin. Zweimal soll er Stalin um Gift zum Selbstmord gebeten haben, was dieser aber ablehnte und mit „Lenin kaputt“ seine Verachtung zum Ausdruck brachte.
Das Testament des Doktor Mabuse
Es geht auch makaber. Das Testament des Dr. Mabuse ist kein echtes Testament, sondern ein Spielfilm von Fritz Lang aus dem Jahre 1933. Der Film ist einer der großen Klassiker des Weltkinos.
Bei Dr. Mabuse handelt es sich um einen in der Nervenklinik einsitzenden Verbrecher mit hypnotischen Fähigkeiten. Im Wahnsinn bringt er beständig Mord- und Terrorpläne zu Papier. Diese werden in geheimnisvoller Weise von einer Verbrechenkonzeption in die Tat umgesetzt. Da die Notizen Mabuse niemandem zugänglich sind, steht die Polizei vor einem Rätsel.
Als durch Verrat bekannt wird, dass Dr. Mabuse Initiator der Verbrechen ist, findet die Polizei heraus, dass der inzwischen verstorbene Mabuse vom Leiter der Anstalt, einem Professor Baum, Besitz ergriffen hat. Das letzte Verbrechen kann die Polizei verhindern. Da auch Professor Baum involviert ist, flieht er in seine eigene Anstalt und verfällt vollends dem Wahnsinn.
Der Film wurde als Anspielung auf Adolf Hitler verfasst, der „Mein Kampf“ ebenfalls in Gefangenschaft verfasst hatte. Göbbels ließ den Film verbieten, da er eine Anleitung zum Verbrechen sei.
Meist, wenn auch nicht immer, geht es nur ums Geld
Dass es Michael Schumacher getan hat, ist verständlich. Als Formel-1 Pilot Ayrton Senna 1994 mit seinem Rennwagen tödlich verunglückte, entschied sich Michael Schumacher spontan, zur Absicherung seiner Familie ein Testament zu errichten.
Auch der TV-Koch Horst Lichter will vorbereitet sein und hat nach einem Schlaganfall und einem Herzinfarkt ein Testament verfasst. Als bei Peter Maffay Verdacht auf Lungenkrebs festgestellt wurde, sah er sich zur Errichtung eines Testaments veranlasst.
Luciano Pavarotti hatte gleich mehrere Testamente hinterlassen und veranlasste zwei Ehefrauen und vier Töchter über ein Vermögen von schätzungsweise 200.000.000 Euro heftige Auseinandersetzungen zu führen.
Als der Showmaster Rudi Carrell 2006 verstarb, stritten sich seine drei erwachsenen Kinder und seine Witwe um das Erbe. In seinem Testament hat er seine Kinder zu gleichen Teilen bedacht, die Witwe sollte mit einem hohen Geldbetrag abgefunden werden. Außerdem musste sie das Wohnhaus, das die Kinder verkaufen wollten, verlassen.
Obwohl der Star der Love Story, der US Schauspieler Ryan O`Neal, seine kranke Ex Partnerin Farah Fawcett bis zu ihrem Tod 2009 pflegte, ging das Millionenerbe an ihren wegen Drogenabhängigkeit vorbestraften Sohn. Ryan ging (stillschweigend) weitgehend leer aus.
Ein guter Rat zum Schluss
Übrigens: Wer ein Testament auffindet, ist gesetzlich verpflichtet, dieses dem Nachlassgericht oder dem testamentarisch bestimmten Erben auszuliefern. Unterschlägt der Finder die Urkunde, begeht er Urkundenunterdrückung, unter Umständen auch Betrug und macht sich strafbar, womöglich auch zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.
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