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Auseinandersetzungsverbot

Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2023


Das Auseinandersetzungsverbot im Erbrecht ist eine Klausel, die in einem Testament oder Erbvertrag enthalten sein kann. Es besagt, dass die Erben den Nachlass nicht sofort nach dem Tod des Erblassers aufteilen dürfen. Stattdessen müssen sie eine bestimmte Zeitspanne abwarten oder bestimmte Bedingungen erfüllen, bevor sie den Nachlass aufteilen können.

Ein Auseinandersetzungsverbot wird oft eingesetzt, um sicherzustellen, dass bestimmte Vermögenswerte in der Familie bleiben oder um zu verhindern, dass ein Erbe, der Schulden hat, sein Erbe sofort an seine Gläubiger abgeben muss. Es kann auch verwendet werden, um einen Erben zu schützen, der möglicherweise nicht in der Lage ist, sein Erbe verantwortungsbewusst zu verwalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Auseinandersetzungsverbot in Deutschland zeitlich begrenzt ist. Gemäß § 2044 BGB kann es in der Regel nicht länger als 30 Jahre ab dem Tod des Erblassers dauern. In bestimmten Ausnahmefällen kann es jedoch länger dauern, beispielsweise wenn ein Erbe minderjährig ist oder wenn es sich um eine Stiftung handelt.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte