Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Dürftigkeitseinrede

Bei einem sehr geringen Nachlass kann die Dürftigkeitseinrede helfen, um damit gegen Ansprüche und Forderungen von Gläubigern (Pflichtteil etc.) anzugehen.

Erweist sich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens oder der Nachlassverwaltung mangels einer kostendeckenden Vermögensmasse als ausgeschlossen, kann der Erbe die Dürftigkeitseinrede erheben und muss den Nachlass den Gläubigern zum Zwecke der Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung herausgeben (§ 1990 BGB).

Weiterführende Informationen

Das könnte Sie auch interessieren:

Verkauf von Immobilien aus der Erbengemeinschaft

Herausforderungen und Chancen beim Verkauf von Immobilien I. Überblick Eine ErbengemeinschaftDie Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Verstorbenen erben. Hierbei gelten spezielle Rechte und Pflichten. entsteht, wenn eine Person verstirbt und mehrere Erben übrig bleiben. Eine solche Situation kann insbesondere bei der Vererbung von Immobilien eine Herausforderung darstellen. Der Verkauf einer […]

Digitaler Nachlass – das sollten Sie nicht vergessen

Als Rechtsnachfolger des Erblassers übernimmt der Erbe alle Rechte und Pflichten, die in der Person des Erblassers begründet waren. Dazu gehört auch alles, was einen „digitalen“ Grund hat. Angesichts des höchstpersönlichen, privaten und intimen Charakters der digitalen Daten stellt sich die Frage, inwieweit der Erbe Zugriff auf den digitalen Nachlass hat und wie der ErblasserWas […]

Kryptowährung erben

Eigentlich wäre es einfach. Wer mit Kryptowährungen handelt, produziert digitale Daten und hinterlässt seinen Erben einen digitalen Nachlass. Da Kryptowährungen einen Vermögenswert darstellen und der Erbe Rechtsnachfolger des Erblassers wird, wird auch der Bestand an Kryptowährungen vererbt.  Das Problem besteht darin, dass der Erbe vielleicht Kenntnis davon hat, dass der ErblasserWas ist ein Erblasser? Die Person, […]

Erbe ausschlagen – das sollten Sie unbedingt vermeiden

Den Leerstand der geerbten Immobilie vermeiden Eine leerstehende, schlecht oder gar nicht verwaltete Immobilie wäre ein wirtschaftliches Fiasko. Jede Immobilie bedarf der ordnungsgemäßen Verwaltung. Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die Sie mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vornehmen. Es kommt in Erbengemeinschaften immer wieder vor, dass sich die Miterben […]

Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
Sie haben Fragen oder möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Die Welt
Die Welt am Sonntag
Hamburger
Manager Magazin