Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Drei-Objekt-Grenze

Kaufen und verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte, handeln Sie nicht mehr als Privatperson, sondern betreiben einen gewerblichen Grundstückshandel. Kennzeichnend dabei ist, dass Sie sich nachhaltig gewerblich betätigen und mit dem Ankauf und Verkauf Gewinne erzielen wollen.

Für die „Drei-Objekt-Grenze“ zählt jedes Haus, jede Eigentumswohnung und jedes unbebaute Grundstück. Auch eine Garage oder ein Stellplatz zählen als eigenes Objekt

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
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