Seit 17. August 2015 gibt es nach Maßgabe der Europäischen ErbrechtsverordnungDie Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) gilt seit dem 17.08.2015. Sie greift in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. Die EU-Erbrechtsverordnung legt fest, welche nationale Erbrechtrechtsordnung auf einen Erbfall mit EU- oder Auslandsbezug Anwendung findet. Während früher für deutsche Staatsbürger das Staatsangehörigkeitsprinzip galt, bei dem sie nach deutschem Erbrecht beerbt wurden, ist dies nun nicht mehr der Fall. Jetzt gilt das Erbrecht des Aufenthaltslandes. Allerdings kann in einem Testament oder einem Erbvertrag eine entsprechende Wahl zugunsten des Staatsangehörigkeitsprinzips getroffen werden. Gemäß der Europäischen Erbrechtsverordnung gilt stets das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Im Rahmen der... Mehr erfahren (EuErbVO) nunmehr das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses ist mit dem deutschen ErbscheinDer Erbschein spielt vor allem dann eine Rolle, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat. Mehr erfahren vergleichbar und gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Nachweis des Erbrechts. Da der deutsche Erbschein oft im Ausland nicht anerkannt wird, dient das europäische Nachlasszeugnis dazu, das Erbrecht im EU-Ausland leichter nachzuweisen.