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Gewerblicher Grundstückshandel

Zuletzt aktualisiert am: 21. April 2021

Sind Sie Eigentümer mehrerer Immobilien, droht Ihnen beim Verkauf der Vorwurf des gewerblichen Grundstückshandels. Die Thematik ist so umfangreich, dass das Bundesministerium für Finanzen in 13 Seiten „Erlass zum gewerblichen Grundstückshandel“ (BMF v. 26.3.2004, IV A6-S2240-46/04) die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichen Grundstückshandel darstellt.

Maßgeblich dafür existiert die Drei-Objekt-Grenze.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte