Die Kündigungssperrfrist ist eine gesetzlich geregelte Frist gemäß § 577a BGB, die Mieter nach der Umwandlung einer Mietwohnung in WohnungseigentumWohnungseigentum und Teileigentum sind beides rechtliche Begriffe, die im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert sind. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Formen des Eigentums an Immobilien innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. • Wohnungseigentum: Wohnungseigentum bezeichnet das alleinige Eigentumsrecht an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus oder in einer Wohnanlage, gekoppelt mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück, auf dem die Anlage steht. Jeder Wohnungseigentümer hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Wohnung und kann sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder belasten. Gleichzeitig ist er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und hat Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen der Anlage, wie dem Grundstück, dem Dach,... Mehr erfahren vor einer ordentlichen Kündigung durch den Erwerber schützt.
Wird ein Mietshaus in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend eine dieser Wohnungen verkauft, darf der neue Eigentümer das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung erst nach Ablauf einer Sperrfrist kündigen.
???? Dauer der Kündigungssperrfrist:
- Regulär: 3 Jahre
- In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt: bis zu 10 Jahre, wenn das jeweilige Bundesland per Rechtsverordnung davon Gebrauch macht
???? Wo gilt die verlängerte Sperrfrist von bis zu 10 Jahren?
Die längere Kündigungssperrfrist wurde durch Landesverordnungen z. B. in folgenden Städten festgelegt:
- Berlin: 10 Jahre (flächendeckend)
- München, Hamburg, Frankfurt a. M., Stuttgart: 10 Jahre
- Weitere Städte in Bayern, NRW, Hessen, Brandenburg u. a. mit angespanntem Wohnungsmarkt
Einige Bundesländer wie das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Teile von Niedersachsen haben bislang keine entsprechende Regelung erlassen.
???? Beispiel:
Ein Mehrfamilienhaus in Berlin wird 2025 in Eigentumswohnungen umgewandelt. Ein Käufer erwirbt eine Wohnung mit bestehendem Mietverhältnis. Obwohl er Eigenbedarf anmeldet, kann er erst nach Ablauf der 10-jährigen Sperrfrist eine ordentliche Kündigung aussprechen – frühestens also 2035.