Dieser Wiki-Eintrag wurde geprüft durch die Erbmanufaktur

Sondereigentum

Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2023

Sondereigentum bezeichnet bei Immobilien in Deutschland das Eigentum, das einem einzelnen Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft zusteht.

Es wird unterschieden zwischen Gemeinschaftseigentum, das allen Eigentümern einer Wohnanlage gemeinsam gehört (wie z. B. das Grundstück, das Gebäude selbst, tragende Wände, das Dach, Treppenhaus, Versorgungsleitungen, etc.), und Sondereigentum, das einem einzelnen Eigentümer zusteht.

Sondereigentum ist in der Regel die jeweilige Eigentumswohnung selbst, einschließlich ihrer nichttragenden Innenwände, Bodenbeläge und Innentüren sowie Einbauten wie Einbauküchen oder Badezimmerausstattungen. In einigen Fällen können auch bestimmte Außenbereiche, wie zum Beispiel Balkone, Terrassen oder Kellerräume, zum Sondereigentum gehören.

Die genaue Definition dessen, was als Sondereigentum gilt, kann variieren und sollte in der Teilungserklärung und in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnanlage festgehalten werden. Es ist wichtig, bei Erwerb einer Eigentumswohnung genau zu prüfen, was als Sondereigentum definiert ist, um mögliche Missverständnisse oder Konflikte zu vermeiden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das Patchwork- Testament mit Immobilien

In Patchworkfamilien leben Partner, gemeinsame Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen und Stiefkinder unter einem Dach. So vielfältig die Familie, so kompliziert das Erbrecht: Die gesetzliche ErbfolgeDie gesetzliche Erbfolge hat eine bestimmte Reihenfolge und Ordnungen, die man bei Fragen rund um das Vererben beachten sollte. Mehr erfahren passt selten zu dem, was die Beteiligten eigentlich wollen. […]

Bauzinsen 2026: Was die Zinslage für den Verkauf einer Nachlassimmobilie bedeutet

Die Bauzinsen haben sich 2026 auf einem deutlich höheren Niveau stabilisiert. Was das für Erbengemeinschaften bedeutet, die eine Immobilie verkaufen oder unter sich aufteilen wollen.

Erbschaftsteuerreform 2026: Was Erben von Immobilien jetzt wissen müssen

Ein Eckpunktepapier der SPD und ein ausstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringen die Erbschaftsteuer 2026 zurück auf die politische Agenda. Was das für Immobilienerben jetzt schon bedeutet.

Gewerblicher Grundstückshandel und Drei-Objekt-Grenze verständlich erklärt

Sind Sie Eigentümer mehrerer Immobilien, kann beim Verkauf schnell die Frage aufkommen, ob bereits ein gewerblicher GrundstückshandelSind Sie Eigentümer mehrerer Immobilien, droht Ihnen beim Verkauf der Vorwurf des gewerblichen Grundstückshandels. Die Thematik ist so umfangreich, dass das Bundesministerium für Finanzen in 13 Seiten „Erlass zum gewerblichen Grundstückshandel“ (BMF v. 26.3.2004, IV A6-S2240-46/04) die Abgrenzung zwischen […]

Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte