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Wohnungseigentum

Zuletzt aktualisiert am: 22. Juni 2023

Wohnungseigentum und Teileigentum sind beides rechtliche Begriffe, die im deutschen Wohnungseigentumsgesetz (WEG) definiert sind. Sie beziehen sich auf unterschiedliche Formen des Eigentums an Immobilien innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

  1. Wohnungseigentum: Wohnungseigentum bezeichnet das alleinige Eigentumsrecht an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrparteienhaus oder in einer Wohnanlage, gekoppelt mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück, auf dem die Anlage steht. Jeder Wohnungseigentümer hat das ausschließliche Nutzungsrecht an seiner Wohnung und kann sie selbst bewohnen, vermieten, verkaufen oder belasten. Gleichzeitig ist er Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft und hat Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen der Anlage, wie dem Grundstück, dem Dach, den Treppenhäusern, Heizungs- und Versorgungsanlagen usw.
  2. Teileigentum: Teileigentum ist eine besondere Form des Wohnungseigentums. Es bezeichnet das ausschließliche Eigentumsrecht an bestimmten Räumen oder Einheiten in einer Immobilie, die nicht Wohnzwecken dienen. Dies können zum Beispiel Läden, Büros, Praxen, Werkstätten, Lager oder Tiefgaragenstellplätze sein. Wie beim Wohnungseigentum ist das Teileigentum verbunden mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Grundstück. Auch Teileigentümer sind Teil einer Eigentümergemeinschaft und haben Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den gemeinschaftlichen Teilen der Immobilie.

Der Hauptunterschied zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum liegt in der Art der Nutzung der Einheit.

Während Wohnungseigentum immer Wohnzwecken dient, sind Teileigentumseinheiten für nicht-wohnwirtschaftliche Zwecke bestimmt. Darüber hinaus können in der Teilungserklärung, die das Wohnungseigentum und das Teileigentum begründet, unterschiedliche Regelungen für die beiden Arten von Eigentum vorgesehen sein, etwa im Hinblick auf die Verteilung der Kosten und Lasten oder die Stimmrechte in der Eigentümergemeinschaft.

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte