Beitrag geprüft durch die Erbmanufaktur

Erbe ausschlagen – das sollten Sie unbedingt vermeiden

Zuletzt aktualisiert am: 16. Februar 2023
erbteilung

Den Leerstand der geerbten Immobilie vermeiden

Eine leerstehende, schlecht oder gar nicht verwaltete Immobilie wäre ein wirtschaftliches Fiasko. Jede Immobilie bedarf der ordnungsgemäßen Verwaltung. Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die Sie mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vornehmen.

Es kommt in Erbengemeinschaften immer wieder vor, dass sich die Miterben nicht über die Nutzung eines Objekts verständigen können. Das Haus steht dann leer. Diese Option ist die denkbar Schlechteste.

Ein leerstehendes Haus verfällt. Wird es im Winter nicht geheizt, riskieren Sie schnell Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung. Kümmert sich niemand wirklich um das Haus, entsteht schnell ein Instandhaltungsrückstau. In jedem Fall beeinträchtigen Sie damit die Werthaltigkeit des Objekts. Sollten Sie sich dann irgendwann doch noch auf den Verkauf verständigen können, verkaufen Sie ein Objekt, das weitaus weniger wert ist, als es zum Zeitpunkt des Erbfalls wert war.

Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter – verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld. Nutzen Sie unseren Verkehrswertrechner, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln!

Das Erbe ausschlagen!

Wer Erbe wird, wird Rechtsnachfolger des Erblassers. Er übernimmt nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch eventuell noch bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers. Gehört zum Nachlass eine Immobilie und stellt der Erbe fest, dass diese derart sanierungsbedürftig oder mit Grundschulden und Hypotheken belastet ist, dass sie faktisch wertlos ist, dürfte es wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll finden, Eigentümer dieses Objekts werden zu wollen. Emotionale Aspekte, die mit der Immobilie verbunden sind (z.B. Wohnhaus der Eltern) können natürlich eine andere Entscheidung begründen. Die Entscheidung steht mithin im Zusammenhang damit, dass der Erbe den Verkehrswert der Immobilie einschätzen kann. Nur wenn der Verkehrswert der Immobilie die Verbindlichkeiten übersteigt, sollte die Annahme der Erbschaft in Betracht kommen.

Ansonsten wäre die radikalste Lösung, das gesamte Erbe auszuschlagen. Das Ablehnen des Erbes und der geerbten Immobilie erfolgt nach festgelegten Richtlinien und Abläufen, die wir in diesem Beitrag für Sie dokumentiert haben: „Das Erbe ausschlagen„.


Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter - verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld.

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Veröffentlicht durch: Claus M. Büttner

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Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
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