Beitrag geprüft durch Erbmanufaktur

Erbe ausschlagen – das sollten Sie unbedingt vermeiden

Alle Informationen auf dieser Seite wurden durch Claus M. Büttner und den Erbrechts-Experten der ERBMANUFAKTUR vor der Veröffentlichung geprüft.

erbteilung

Den Leerstand der geerbten Immobilie vermeiden

Eine leerstehende, schlecht oder gar nicht verwaltete Immobilie wäre ein wirtschaftliches Fiasko. Jede Immobilie bedarf der ordnungsgemäßen Verwaltung. Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die Sie mit Wirkung für den Nachlass zu dessen Erhaltung, Nutzung oder Mehrung vornehmen.

Es kommt in Erbengemeinschaften immer wieder vor, dass sich die Miterben nicht über die Nutzung eines Objekts verständigen können. Das Haus steht dann leer. Diese Option ist die denkbar Schlechteste.

Ein leerstehendes Haus verfällt. Wird es im Winter nicht geheizt, riskieren Sie schnell Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung. Kümmert sich niemand wirklich um das Haus, entsteht schnell ein Instandhaltungsrückstau. In jedem Fall beeinträchtigen Sie damit die Werthaltigkeit des Objekts. Sollten Sie sich dann irgendwann doch noch auf den Verkauf verständigen können, verkaufen Sie ein Objekt, das weitaus weniger wert ist, als es zum Zeitpunkt des Erbfalls wert war.

Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter – verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld. Nutzen Sie unseren Verkehrswertrechner, um den Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln!

Das Erbe ausschlagen!

Wer Erbe wird, wird Rechtsnachfolger des Erblassers. Er übernimmt nicht nur die Vermögenswerte, sondern auch eventuell noch bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers. Gehört zum Nachlass eine Immobilie und stellt der Erbe fest, dass diese derart sanierungsbedürftig oder mit Grundschulden und Hypotheken belastet ist, dass sie faktisch wertlos ist, dürfte es wirtschaftlich nicht unbedingt sinnvoll finden, Eigentümer dieses Objekts werden zu wollen. Emotionale Aspekte, die mit der Immobilie verbunden sind (z.B. Wohnhaus der Eltern) können natürlich eine andere Entscheidung begründen. Die Entscheidung steht mithin im Zusammenhang damit, dass der Erbe den Verkehrswert der Immobilie einschätzen kann. Nur wenn der Verkehrswert der Immobilie die Verbindlichkeiten übersteigt, sollte die Annahme der Erbschaft in Betracht kommen.

Ansonsten wäre die radikalste Lösung, das gesamte Erbe auszuschlagen. Das Ablehnen des Erbes und der geerbten Immobilie erfolgt nach festgelegten Richtlinien und Abläufen, die wir in diesem Beitrag für Sie dokumentiert haben: „Das Erbe ausschlagen„.


Wenn Sie aktuell eine Immobilie verkaufen wollen oder müssen, ist es vorab wichtig den richtigen und realistischen Verkaufspreis zu ermitteln. Denn: Setzen Sie diesen zu hoch an, wird die Immobilie zum Ladenhüter - verkaufen Sie zu günstig, verlieren Sie Geld.

Was ist der beste Verkaufspreis?
Schnelle Antwort liefert jetzt kostenlos und unverbindlich die Gutachterdatenbank mit wohnortgenauer Wert-Einschätzung:

Hochwertige Analyse

Standortgenau - 100% Kostenfrei
grundstück Grundstück
haus Haus
wohnung Wohnung
gewerbe Gewerbe

Auch wenn Sie sich noch unsicher sind, ob Sie verkaufen wollen, erhalten Sie jetzt hier garantiert wichtige Erkenntnisse.


4b92e3de70814e45aee846fd73589755
claus m. büttner

Veröffentlicht durch: Claus M. Büttner

Die ERBMANUFAKTUR kümmert sich seit über 10 Jahren erfolgreich um die professionelle Vermarktung Ihrer Immobilie im und am Nachlass.

WIR erhalten WERTE: durch StiftungsplanungNachfolgeplanung  und kümmern uns auch um die Abwicklung und Heilung von Erbengemeinschaften.

Kontaktieren Sie uns jetzt unter:

TERMIN VEREINBAREN 03322-288252

Das könnte Sie auch interessieren:

Haus verkaufen, den Pflichtteil umgehen

Sie können einen gesetzlichen Erben in einem Testament oder in einem Erbvertrag zwar enterben, können aber nicht verhindern, dass der Erbe den Pflichtteil bekommt. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Grund ist, dass der Gesetzgeber nahe Angehörige nicht vollständig von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen möchte. Möchten Sie den Pflichtteil umgehen, gibt es eine […]

Eine Immobilie verrenten

Sind Sie Eigentümer einer Immobilie und möchten auch im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, können Sie Ihre Liquidität aufbessern, wenn Sie Ihre Immobilie verrenten. Es gilt lediglich, die Vorteile und Nachteile abzuwägen. Was bedeutet es, die Immobilie verrenten? Bei der Immobilienrente verkaufen Sie Ihre Immobilie an einen Erwerber […]

Immobilie aufwerten und verkaufen

Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen. Es versteht sich, dass Sie natürlich einen möglichst hohen Kaufpreis erzielen wollen. Dann muss es Ihnen gelingen, einen Kaufinteressenten so sehr für das Objekt zu begeistern, dass er/sie bereit ist, in etwa den Kaufpreis zu bezahlen, den Sie sich vorstellen. Sie werden die Immobilie also aufwerten und für einen […]

Nachlassimmobilie geerbt – Verkaufen oder vermieten?

Soll ich die Immobilie vermieten? Wenn Sie die Immobilie weder verkaufen noch selbst nutzen möchten, könnten Sie sie auch vermieten. Doch Vorsicht: Als Vermieter sind Sie gut beraten, wenn Sie selbst vor Ort wohnen oder zumindest regelmäßig vorbeischauen können. Es ist keine gute Idee, die Immobilie nebst Mieter sich selbst zu überlassen. Um potentielle Risiken […]

Claus M. Büttner, Gründer der Erbmanufaktur Erbspezialist, Immobilien- & Nachlassexperte
Sie haben Fragen oder möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Die Welt
Die Welt am Sonntag
Hamburger
Manager Magazin
Veröffentlichungen in
Sie haben Fragen oder möchten direkt Kontakt mit uns aufnehmen?
Die Welt
Die Welt am Sonntag
Hamburger
Manager Magazin